Die SAP-Concur-Organisation entwickelt Technologien, die das Reisemanagement und die Reisekostenabrechnung automatisieren und integrieren. Als Teil der größeren SAP-Unternehmensfamilie vereinfachen die SAP-Concur-Lösungen das Ausgabenmanagement und helfen Unternehmen, effizienter und kostengünstiger zu arbeiten.
Concur Expense ist eine Reisekosten Software für die Automatisierung der Reisekostenabrechnung und ermöglicht es Unternehmen, die Kontrolle über ihre Ausgaben zu übernehmen - unabhängig davon, wo sie anfallen. Auf diese Weise können Unternehmen Ausgaben aus verschiedenen Quellen erfassen, Geschäftsentscheidungen auf der Grundlage präziser Daten treffen und den gesamten Prozess des Ausgabenmanagement vereinfachen.
Durch Geschäftsreisen entstehen Reisekosten: Kilometergeld oder andere Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und andere Spesen. Diese müssen als Pauschalen oder mit einer Rechnung oder einem Beleg in einer Reisekostenabrechnung erfasst werden. Nur durch eine korrekte Abrechnung der Reisekosten können Geschäftsreisende eine Rückerstattung geltend machen.
Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen zahlen. In dem Fall können die Angestellten die entstandenen Kosten bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Allerdings sollten Reisende immer eine Reisekostenabrechnung erstellen, damit das Unternehmen bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt keine Probleme bekommt. Und außerdem: Wer keine Reisekostenabrechnung erstellt, bleibt auf den Auslagen sitzen
Concur Travel & Expense integriert das Reisemanagement und die Reisekostenabrechnung in einen einzigen, automatisierten End-to-End Reisekostenprozess. Diese All-in-One Reisekosten Software beschleunigt Workflows, reduziert Fehler und bringt Transparenz in alle Ausgabedaten.
Reisekosten sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Geschäftsreise oder einer betrieblich bedingten Dienstreise entstehen:
Die gesetzlich geregelte Kilometerpauschale für die Fahrtkostenabrechnung beträgt derzeit 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem Auto bzw. 20 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem Motorrad, Motorroller, Moped/Mofa, E-Bike und Pedelec.
Die Fahrtkosten werden im Rahmen einer Reisekostenabrechnung meistens als Pauschalen abgerechnet. Beinhalten muss die Fahrtkostenabrechnung das Ziel der Geschäfts- oder Dienstreise, die gefahrenen Kilometer, die Pauschale pro Kilometer sowie der Gesamtbetrag der Fahrtkosten.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Die Fürsorgepflicht reicht vom Schutz vor Gefahren (Arbeitsschutz) bis hin zu Datenschutz. Kommt der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nach, drohen haftungsrechtliche Konsequenzen sowie ein damit verbundener Imageschaden.