Geschäftsreisemanagement

Entfernungspauschale & Steuer: Wie Arbeitgeber richtig punkten

SAP Concur |

Die jährliche Einkommensteuererklärung ist für viele Mitarbeitende ein Frustfaktor – besonders, wenn es um das mühsame Rekonstruieren von Arbeitswegen und Dienstfahrten geht. Für Unternehmen liegt hier eine oft übersehene Chance: Wer seiner Belegschaft smarte Tools zur Fahrtkostenerfassung an die Hand gibt, punktet massiv bei der Employee Experience und schützt gleichzeitig die eigene Buchhaltung vor Compliance-Risiken durch falsch abgerechnete Kilometer.

Entfernungspauschale & Steuer: Die harten Fakten

Um Mitarbeitende bei der Entfernungspauschale in der Steuer optimal zu unterstützen oder Fragen aus dem Team korrekt beantworten zu können, müssen HR- und Finanzverantwortliche die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die wichtigsten Pauschalen für die Steuererklärung im Überblick kennen. Die steuerliche Handhabung für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Pendlerpauschale) sieht aktuell wie folgt aus:

  • Einheitlicher Satz: Arbeitnehmende können pauschal 0,38 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen – und zwar ab dem ersten Kilometer (die alte Staffelung ist entfallen).
  • Einfache Strecke: Abgerechnet wird steuerlich immer nur die einfache Wegstrecke (kürzeste Straßenverbindung), nicht der Hin- und Rückweg.
  • Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale gilt für Auto, ÖPNV, Fahrrad oder Fußweg gleichermaßen.
  • Höchstgrenze: Ohne Einzelnachweise (z. B. beim eigenen PKW oder bei ÖPNV-Tickets, die nachweislich teurer waren) ist die Pauschale auf maximal 4.500 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt.

Die Abgrenzung: Pendlerpauschale vs. Kilometerpauschale

Der größte Schmerzpunkt in der Unternehmenspraxis ist die saubere Trennung zwischen privaten Arbeitswegen und echten Dienstfahrten. Wird der tägliche Weg ins Büro fälschlicherweise als Geschäftsreise über den Arbeitgeber abgerechnet, drohen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung empfindliche Nachzahlungen.

Damit dies nicht passiert, müssen diese beiden Abrechnungsarten strikt voneinander getrennt werden:

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

  • Geltungsbereich: Ausschließlich für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
  • Kostenträger: Arbeitnehmende tragen die Kosten selbst.
  • Abrechnungsweg: Private Einkommensteuererklärung (als Werbungskosten).
  • Streckenberechnung: Nur die einfache Wegstrecke (aktuell 0,38 €/km).

Die Kilometerpauschale (für Dienstreisen)

  • Geltungsbereich: Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten, z. B. zu Kunden oder Messen.
  • Kostenträger: Der Arbeitgeber erstattet die Kosten in der Regel steuerfrei.
  • Abrechnungsweg: Über die unternehmensinterne Reisekostenabrechnung.
  • Streckenberechnung: Hin- und Rückweg werden voll erstattet (aktuell 0,30 €/km beim PKW).

👉 Lese-Tipp für HR & Payroll: Detaillierte Informationen zu Mischflotten und Erstattungspflichten finden Sie in unserem Leitfaden zur Fahrtkostenerstattung für Arbeitgeber.

Warum das Thema für HR und Finance so relevant ist

Auch wenn die Entfernungspauschale rechtlich Privatsache der Mitarbeitenden ist, überschneidet sie sich in der Praxis zwangsläufig mit den Unternehmensprozessen.

Mitarbeitende im Außendienst oder mit hybriden Arbeitsmodellen fahren oft direkt von zu Hause zum Kunden. Hier beginnt die Grauzone: Welcher Teil der Strecke ist privates Pendeln, welcher Teil ist dienstlich und wird über die Reisekostenabrechnung erstattet? Betrachtet man die gängigen Methoden, um Fahrtkosten zu erfassen, sind manuelle Fahrtenbücher oder Excel-Listen hierbei extrem fehleranfällig.

Wenn Mitarbeitende am Jahresende versuchen, ihre Fahrten für die Steuererklärung und die Unternehmensabrechnung rückwirkend zu rekonstruieren, kostet das wertvolle Arbeitszeit und führt zu frustrierenden Rückfragen in der Buchhaltung.

👉 Lese-Tipp für Finance-Teams: Welche Formalien bei Dienstfahrten zwingend eingehalten werden müssen, erklären wir im Beitrag So muss eine Fahrtkostenabrechnung aussehen.

Die Lösung: Smarte Fahrtkostenerfassung mit Drive

Moderne Mobilität erfordert digitale Prozesse. Anstatt Mitarbeitende mit dem händischen Notieren von Kilometerständen alleinzulassen, setzen zukunftsorientierte Unternehmen auf automatisierte Lösungen wie Drive.

Die App läuft im Hintergrund auf dem Smartphone und nutzt GPS-Technologie, um Fahrten automatisch und datenschutzkonform zu erfassen. Der entscheidende Vorteil für beide Seiten: Mit einem einfachen Swipe kategorisieren Mitarbeitende nach der Fahrt, ob es sich um den privaten Arbeitsweg (für die eigene Steuer) oder eine Geschäftsreise (für die Spesenabrechnung) handelt.

Das Unternehmen erhält lückenlose, audit-sichere Daten für die Reisekostenerstattung. Die Mitarbeitenden wiederum haben am Jahresende auf Knopfdruck eine fehlerfreie Historie ihrer Pendelstrecken parat, die sie direkt für ihre Steuererklärung nutzen können – ein moderner Mitarbeiter-Benefit, der den administrativen Stress auf allen Seiten drastisch reduziert.

👉 Jetzt entdecken: Erfahren Sie, wie Drive Ihre Fahrtkostenabrechnung automatisiert und Ihr Team entlastet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Entfernungspauschale und Fahrtkosten

Gibt es einen Unterschied zwischen Pendler- und Entfernungspauschale?

Es gibt keinen rechtlichen oder inhaltlichen Unterschied. Die Begriffe werden umgangssprachlich synonym verwendet. Beide bezeichnen die Möglichkeit für Arbeitnehmende, die Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte über die private Einkommensteuererklärung (Werbungskosten) steuerlich geltend zu machen.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale aktuell?

Arbeitnehmende können aktuell pauschal 0,38 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen. Dies gilt ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke (die frühere Staffelung ab dem 21. Kilometer gibt es nicht mehr).

Zahlt der Arbeitgeber die Entfernungspauschale aus?

Nein. Die Entfernungspauschale ist keine Erstattung durch den Arbeitgeber, sondern wird über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und mindert dort das zu versteuernde Einkommen. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden freiwillige und teils steuerbegünstigte Fahrtkostenzuschüsse (z.B. ein Mobilitätsbudget oder Jobticket) zu gewähren.

Braucht man Einzelbelege für die Entfernungspauschale?

Bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr fordert das Finanzamt in der Regel keine Belege (wie Tankquittungen). Übersteigen die tatsächlichen Kosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel diesen Betrag, müssen die Tickets als Nachweis erbracht werden. Bei echten Dienstreisen (Kilometerpauschale), die über das Unternehmen abgerechnet werden, ist eine saubere Dokumentation der Fahrten – idealerweise automatisiert via GPS-App – hingegen unerlässlich.

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