A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen ins Ausland

Bei Compliance und Registrierungspflicht auf Nummer sicher gehen

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A1-Bescheinigung schnell und sicher beantragen

Seit Juli 2019 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmende vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen müssen sie zusätzlich ein A1-Formular ausfüllen.

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A1-Compliance-Verstöße: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld

Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung haftet bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen. Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Strafen ist nicht möglich.

A1-Bescheinigung: Häufige Fragen & Strafen

Was passiert, wenn man keine A1-Bescheinigung hat? Wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt, drohen dem Unternehmen und insbesondere dem Vorstand oder der Geschäftsführung hohe Bußgelder aufgrund von Compliance-Verstößen gemäß § 130 OWiG. Fehlende A1-Bescheinigungen können Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Strafen ist nicht möglich.

Wo bekomme ich die A1-Bescheinigung? Die A1-Bescheinigung kann bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle beantragt werden. Mit SAP-Concur-Lösungen wird der Prozess einfacher und sicherer, nicht nur für die A1-Bescheinigung, sondern auch für EU-Meldungen und Visa.

Für wen muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden? Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter bei Dienstreisen in das EU-Ausland in dem jeweiligen Land registrieren. Auch für die Schweiz und weitere EWR Staaten bestehen Melde- bzw. Registrierungspflichten.

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A1-Bescheinigung automatisiert: Compliance mit neylux und iProCon

Sorgen Sie jetzt für die richtigen Prozesse, um sicherzustellen, dass Registrierungen vorgenommen werden, der administrative Mehraufwand reduziert wird und Sie compliant bleiben. Unsere Partner neylux und iProCon unterstützen Sie dabei, Strafen zu vermeiden, Compliance zu wahren und durch volle Automatisierung einfach zur A1-Bescheinigung zu gelangen.

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