Geschäftsreisemanagement
Flüssigkeiten im Handgepäck: Neue Scanner erleichtern die 100 ml-Regel
Um unsere Flugsicherheit und Terrorabwehr zu stärken, kaufen wir seit 2006 100ml-Probiergrößen unserer Kosmetika: Deo, Zahnpasta sowie Cremes verstauen wir umgefüllt oder in kleiner Version im Handgepäck in transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeuteln. Viele von uns haben in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle doppelt und dreifach nachgezählt, dass wir bloß nicht mehr als einen Liter Gesamtflüssigkeit mitführen. Nicht selten mussten wir anderen Passagieren dabei zusehen, wie sie Wasserflaschen ausleeren oder wegen größeren Behältern diskutieren mussten. Wie wäre es, wenn diese Szenen der Vergangenheit angehören? Gefährliche Flüssigkeiten im Handgepäck werden an immer mehr Flughäfen mit Hilfe von Computertomografie (CT) identifiziert. Die neuen CT-Scanner haben die Flüssigkeiten-Begrenzung für eine kurze Zeit überflüssig gemacht. Wie in der Medizin werden per CT mehrere Schnittbilder des Handgepäcks zu einer dreidimensionalen Ansicht zusammengefügt. So werden Strukturen sichtbar und auch flüssige Sprengstoffe erkannt.
Doch jetzt ist für die Scanner vorerst wieder ein Rückzug angesagt. Aufgrund technischer Fehlfunktionen hat die EU-Kommission mit einer neuen Verordnung die Überprüfung aller bisher im Einsatz befindlichen Geräte angeordnet. Bis dies durchgeführt ist, dürfen seit 1. September 2024 wieder nur 100 ml-Größen mit ins Handgepäck. Bis wann die Prüfung der Scanner abgeschlossen ist, ist bislang unbekannt.
Milliliter im Handgepäck: Mit wie viel Flüssigkeit darf ich fliegen?
Aktuell werden die Sicherheitskontrollen vor Flugantritt an den meisten deutschen Flughäfen von der Bundespolizei durchgeführt. Erfahrene Geschäftsreisende kennen das Prozedere, das dort ansteht, im Schlaf: Laptop und Tablets aus dem Handgepäck nehmen und in eigenem Korb durch den Scan schicken. Plastikbeutel mit einem Liter Volumen manchmal ebenfalls gesondert überprüfen lassen, damit das Personal alle Behälter gut erkennen kann. Pro Passagierin und Passagier darf es maximal ein Liter Flüssigkeiten insgesamt sein. Diese müssen jeweils in Behältnissen mit Fassungsvermögen von 100 Millilitern oder weniger transportiert werden. Jacke, Schuhe und gegebenenfalls Gürtel und Schmuck ausziehen. Körperscanner nach Anweisung des Personals passieren – und vor allem: mit anderen Fluggästen und dem Sicherheitspersonal geduldig umgehen.
Denn unerfahrenere Fluggäste benötigen genauerer Anleitung und die gründlichen Kontrollen sind schließlich keine Schikane, sondern dienen unser aller Sicherheit – auch wenn sie oft deutlich längere Wartezeiten verursachen. Um solche Wartezeiten bei Geschäftsreisen entspannt verbringen zu können, sollte man nicht auf den letzten Drücker am Airport ankommen. Es lohnt sich insbesondere für Geschäftsreisende, die Details ihrer Reiseplanung genau im Blick zu behalten und mit ausreichend Zeitpuffer am Flughafen zu erscheinen. Wird eine Verspätung dennoch unausweichlich, ermöglicht etwa die App TripIt Geschäftsreisenden, den am Zielort wartenden Kolleginnen und Kollegen die neuen Reisedaten direkt weiterzuleiten.
Welche Ausnahmen gelten bei der 100-ml-Regel?
Bestimmte Flüssigkeiten sind von der 100-ml-Regelung ausgenommen. Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, sowie Babynahrung dürfen in Mengen mitgeführt werden, die für die Dauer der Reise erforderlich sind – auch wenn die Behältnisse größer als 100 Milliliter sind. Bei Medikamenten sollte der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel durch ein Rezept oder ein ärztliches Attest. Auch Spezialnahrung, etwa für Babys oder bei bestimmten Erkrankungen, ist von der Beschränkung ausgenommen. Diese Ausnahmen gelten unabhängig von der aktuellen Scanner-Technologie und den sonstigen Handgepäckregeln.
Bye bye, Flüssigkeiten-Limit?
Mit der offiziellen Zertifizierung von CT-Scannern für die Sicherheitskontrolle wurde das Auspacken von Tablets und Laptops sowie des Flüssigkeiten-Beutels etwa am Münchner oder Berliner Flughafen abgeschafft. Die CT-Scanner, die unter anderem an Flughäfen in den Niederlanden und in Irland schon länger eingesetzt wurden, können Handgepäck gründlicher scannen als bisherige Geräte. Dabei sind sie auch in der Lage, ungefährliche Flüssigkeiten als solche zu identifizieren – das 1-Liter-Limit war daher zeitweise überflüssig. Seit dem 1. September 2024 müssen jedoch alle Geräte auf Anordnung der EU-Kommission technisch überprüft werden. Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen und die Scanner wieder freigegeben sind, könnte die gelockerte Regelung erneut gelten und größere Flüssigkeitsbehälter wieder erlaubt sein. Reisende können sich dann vom Getränke-Wegkippen oder Kosmetika-Entsorgen verabschieden.
Zudem kann auf Probiergrößen verzichtet werden, die aus Nachhaltigkeitsaspekten ohnehin nicht erste Wahl sein sollten. Zusätzlich verkürzt sich die Wartezeit vor dem Security-Check und Reisende können entspannt länger im Duty-Free-Shop bummeln oder gemütlich Essen gehen. Um dafür nicht erst auf das Comeback der Scanner warten zu müssen, bieten einige Flughäfen mittlerweile Security-Slots an, die vorab gebucht werden können und einen entspannten Security-Check ermöglichen – so z. B. in Frankfurt der FRA SmartWay.
Effizientere Sicherheitskontrollen dank CT: Wo ist der Haken?
Obwohl die CT Scanner an Beliebtheit gewinnen und Sicherheitskontrollen vor dem Flugantritt so viel effizienter und entspannter gestalten, sind sie längst nicht an allen europäischen oder deutschen Flughäfen vertreten. Während der Airport München 60 neue Geräte im Oktober 2023 erhalten hat, sind in Frankfurt 40 Passagierkontrollen mit Scannern versehen, was längst nicht flächendeckend ist. Viele Flughafenbetreiber haben deshalb häufig nicht kommuniziert, dass die 100-Milliliter-Regelung nicht mehr in Kraft war, weil sie Fluggästen keinen Sicherheitscheck mit einem CT-Scanner garantieren können. Mit dem vorläufigen Betriebsstopp der neuen Scanner ist vorläufig leider wieder die alte Regelung in Kraft.
