Geschäftsreisemanagement

Flüssigkeiten im Handgepäck: Neue Scanner erleichtern die 100 ml-Regel

SAP Concur |

Das Lieblingsparfüm muss zu Hause bleiben und der sorgfältig gepackte Kulturbeutel wird zur logistischen Herausforderung. Wer regelmäßig nur mit Handgepäck im Flugzeug unterwegs ist, kennt diese Situationen im Schlaf. Moderne CT-Scanner an den Flughäfen sollten die Sicherheitskontrollen eigentlich revolutionieren und Beschränkungen lockern. Doch die rechtlichen Vorgaben im Jahr 2026 zeigen: Um entspannt durch den Security-Check zu kommen, sollte man die aktuell strikten Flüssigkeitsregeln genau kennen.

Quick-Check: Was gilt 2026 an EU-Flughäfen?

Für alle Reisenden in der Warteschlange vor der Sicherheitskontrolle gelten aktuell folgende Bestimmungen im Handgepäck:

  • Maximal 100 ml pro Behälter: Diese Grenze gilt ausnahmslos an jeder Kontrollspur in ganz Europa.
  • Maximal 1 Liter Gesamtvolumen: Alle Behälter müssen in genau einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel verstaut sein.
  • Strikte Herausnahme-Pflicht: Flüssigkeiten müssen an der Kontrollstelle zwingend vorab aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Ein Belassen im Koffer führt zu Verzögerungen und Nachkontrollen durch die Behörden.
  • Der CT-Scanner-Vorteil: An modernen Kontrollspuren dürfen die 100-ml-Behälter und Laptops im Koffer bleiben.
  • Konsequente Zurückweisung: Alle anderen Flüssigkeiten außerhalb des 1-Liter-Beutels (über 100 ml oder außerhalb des Beutels) werden an der Kontrollstelle abgewiesen.

Milliliter im Handgepäck: Mit wie viel Flüssigkeit darf ich fliegen?

Die Sicherheitskontrollen vor Flugantritt werden an den meisten deutschen Flughäfen von der Bundespolizei durchgeführt. Erfahrene Geschäftsreisende kennen das Prozedere am Terminal genau. Für das Mitführen von Flüssigkeiten gilt an allen europäischen Flughäfen eine unmissverständliche Vorgabe, die Sie auch im offiziellen Ratgeber der Bundespolizei für Flüssigkeiten an Bord detailliert nachlesen können:

Pro Passagier ist maximal 1 Liter Flüssigkeit insgesamt im Handgepäck erlaubt. Diese Gesamtmenge muss zwingend in einzelnen Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils höchstens 100 Millilitern transportiert werden. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut sein. Per Passagier ist nur ein einziger Beutel zulässig.

Um auf Geschäftsreisen die Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle entspannt zu überstehen, sollten Sie nicht auf den letzten Drücker am Flughafen erscheinen. Es lohnt sich, die Details der Reiseplanung genau im Blick zu behalten und mit ausreichend Zeitpuffer anzureisen. Wird eine Verspätung dennoch unausweichlich, ermöglicht es die App TripIt im Zusammenspiel mit SAP Concur, den am Zielort wartenden Kollegen die neuen Reisedaten direkt und automatisiert weiterzuleiten.

Strikte Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck im Jahr 2026

An deutschen und europäischen Flughäfen herrschte lange Zeit Aufregung um die seit 2006 geltende 100-Milliliter-Regel. Der historische Hintergrund: Im August 2006 verhinderten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge, bei denen flüssiger Sprengstoff in scheinbar harmlosen Getränkeflaschen an Bord geschmuggelt werden sollte. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund beschränkte die Europäische Union (EU) die Mitnahme von Flüssigkeiten drastisch.

Ein technologischer Hoffnungsträger im Jahr 2026 ist die Einführung moderner CT-Scanner (Computertomografie). Ähnlich wie in der Medizin erzeugen diese Geräte dreidimensionale Schnittbilder des Handgepäcks, wodurch das Sicherheitspersonal potenzielle Gefahrstoffe präzise identifizieren kann, ohne dass Gegenstände ausgepackt werden müssen.

Doch Vorsicht vor dem großen Missverständnis im Jahr 2026: Entgegen ursprünglicher Pläne hat die EU-Kommission die Flüssigkeitsbeschränkung nicht aufgehoben. Aufgrund technischer Nachprüfungen der Scanner-Software gilt an allen europäischen Abflughäfen weiterhin eine ausnahmslose Pflicht für die 100-ml-Maximalgröße pro Behälter. Offizielle Leitfäden der Bundespolizei listen Flüssigkeiten über 100 ml (sofern es sich nicht um Medikamente oder Duty-Free-Ware handelt) als unzulässig für das Handgepäck.

Der Einsatz der modernen CT-Scanner bringt Reisenden an entsprechend umgerüsteten Kontrollspuren (wie in München Terminal 2 oder auf ersten Spuren in Frankfurt) derzeit nur einen einzigen Komfort-Vorteil: Sie dürfen den transparenten 1-Liter-Plastikbeutel mit den 100-ml-Kosmetika sowie Laptops und Tablets beim Screening im Koffer lassen und müssen sie nicht mehr separat in die Plastikschalen legen.

An allen konventionellen Kontrollspuren ohne CT-Technologie gilt weiterhin das klassische Prozedere: Flüssigkeiten und Elektronik müssen komplett ausgepackt und gesondert vorgezeigt werden. Um auch dort den Security-Check zu beschleunigen, bieten Flughäfen mittlerweile reservierbare Zeitfenster an (wie der FRA SmartWay in Frankfurt).

Welche Ausnahmen gelten bei der 100-ml-Regel?

Bestimmte Flüssigkeiten sind von der strikten 100-ml-Regelung ausgenommen. Flüssige Medikamente (z. B. Insulin) und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise dringend benötigt werden, unterliegen keiner luftsicherheitsrechtlichen Mengenbeschränkung. Sie müssen also nicht in den 1-Liter-Beutel gepackt werden und dürfen auch in Behältnissen über 100 ml mitgeführt werden.

Der Bedarf der Medikamente muss jedoch an der Kontrollstelle glaubhaft nachgewiesen werden – ausreichend dafür ist beispielsweise ein ärztliches Attest oder eine Kopie des Rezepts. Diese Ausnahmen gelten im Jahr 2026 flächendeckend und vollkommen unabhängig davon, welche Scanner-Technologie an der jeweiligen Kontrollspur verbaut ist.

Für Geschäftsreisende: Perfekt vorbereitet ab dem ersten Flug

Das fehlerfreie Packen des Handgepäcks und das Einhalten der EU-Richtlinien ist nur der erste Schritt für einen erfolgreichen Business-Trip. Wer beruflich reist, steht nach der Rückkehr vor einer weitaus größeren administrativen Herausforderung: der korrekten steuerlichen Abrechnung sämtlicher Auslagen.

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