A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen ins Ausland

Bei Compliance und Registrierungspflicht auf Nummer sicher gehen

A1-Bescheinigung schnell und sicher beantragen

Mit Lösungen von SAP Concur kommen Geschäftsreisende schnell und sicher zur A1-Bescheinigung für Auslandsreisen.

Seit Juli 2019 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmende vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen müssen sie zusätzlich ein A1-Formular ausfüllen.

Blog: Infos, Antrag & Regeln zur A1-Bescheinigung

A1-Compliance-Verstöße: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld

Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung haftet bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen. Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Strafen ist nicht möglich.

Video: A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen

A1-Bescheinigung: Häufige Fragen & Strafen

Geschäftsreisende bekommt von SAP Concur alle Fragen rund um die A1-Bescheinigung beantwortet.

Was passiert, wenn man keine A1-Bescheinigung hat? Wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt, drohen dem Unternehmen und insbesondere dem Vorstand oder der Geschäftsführung hohe Bußgelder aufgrund von Compliance-Verstößen gemäß § 130 OWiG. Fehlende A1-Bescheinigungen können Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Strafen ist nicht möglich.

Wo bekomme ich die A1-Bescheinigung? Die A1-Bescheinigung kann bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle beantragt werden. Mit SAP-Concur-Lösungen wird der Prozess einfacher und sicherer, nicht nur für die A1-Bescheinigung, sondern auch für EU-Meldungen und Visa.

Für wen muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden? Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter bei Dienstreisen in das EU-Ausland in dem jeweiligen Land registrieren. Auch für die Schweiz und weitere EWR Staaten bestehen Melde- bzw. Registrierungspflichten.

A1-Bescheinigung automatisiert: Compliance mit neylux und iProCon

Mit den richtigen Partnern und Tools klappt die A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen schnell und einfach.

Sorgen Sie jetzt für die richtigen Prozesse, um sicherzustellen, dass Registrierungen vorgenommen werden, der administrative Mehraufwand reduziert wird und Sie compliant bleiben. Unsere Partner neylux und iProCon unterstützen Sie dabei, Strafen zu vermeiden, Compliance zu wahren und durch volle Automatisierung einfach zur A1-Bescheinigung zu gelangen.

A1: neylux Add-On A1: iProCon Add-On