Compliance bei Reisen: Das Wichtigste zur A1-Bescheinigung

Geschäftsreisende sind dank SAP Concur und der A1-Bescheinigung immer compliant bei Geschäftsreisen.

A1-Compliance wahren und Strafen vermeiden

Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen eine so genannte A1-Bescheinigung beantragen. Diese Verpflichtung gilt so lange, bis das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeiten. Der Vorstand und die Geschäftsführung haften bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen oder A1-Bescheinigungen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.

A1-Bescheinigung und EU-Entsenderichtlinie: Pflichten

In unserer Broschüre finden Sie die wichtigsten Fakten zur A1-Bescheinigung und der Entsenderichtlinie im Überblick. Was gilt für welche Länder? Wo muss was beantragt werden? Welche Ausnahmen gibt es? Diese Fragen und viele weitere besprechen wir.

A1-Compliance: Automatisierter Lösungsprozess 

Regulierungen im Bereich Geschäftsreisen bedeuten für jedes Unternehmen eine Herausforderung – ganz gleich, ob groß oder klein. Aber sie sind auch eine Chance, Geschäftsreiseprozesse zu digitalisieren und umständliche Formalitäten wie A1-Bescheinungen und die EU-Meldepflicht dauerhaft zu automatisieren. Wir sagen Ihnen, wie das schnell und einfach geht. 

Die 5 häufigsten Fragen zum Thema A1

Wann betrifft die A1-Bescheinigung mein Unternehmen?

Aus der Sicht des Sozialversicherungsrechts wird jeder Auslandseinsatz grundsätzlich als Entsendung betrachtet. Damit werden alle Mitarbeitenden oder Selbstständige, egal wie lange ihr Einsatz im Ausland dauert, als entsendet betrachtet. Das wiederum verpflichtet sie zum Mitführen von A1-Papieren. Diese müssen für jeden Auslandsaufenthalt einzeln beantragt werden.

Welche Tätigkeiten benötigen eine A1-Bescheinigung?

Alle Einsätze, die im jeweiligen Zielland als geschäftlich gelten. Detaillierte und stets aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Website des VDR. Bitte beachten Sie stets die länderspezifischen Regelungen.

Worauf muss ich bei kurzfristig geplanten Besuchen im Ausland achten?

Der A1-Antrag ist für eine kurzfristige Einreise ausreichend, da die finale Genehmigung nachgereicht werden kann. Alle relevanten Informationen zu kurzfristigen und spontanen Tätigkeiten im EU-Ausland finden Sie auf einer Sonderseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wird die A1-Bescheinigung kontrolliert?

Ganz unterschiedlich: von der Kontrolle durch den Empfang am Werkstor, automatisiertem Nummernschildabgleich bei Grenzübertritten, zufälligen Verkehrskontrollen, in Folge von Unfällen oder einfach an der Hotelrezeption ist alles möglich. Grundsätzlich sind die Registrierungsnachweise und die A1-Bescheinigung mitzuführen. In einigen Ländern müssen jedoch auch weitere Dokumente mitgeführt werden, beispielsweise übersetzte Arbeitsverträge und Gehaltsnachweise. Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu Geldstrafen führen. Die Höhe der Bußgelder ist abhängig vom jeweiligen EU-Land und variiert von einigen hundert Euro bis zu 500.000 Euro.

Wo finde ich mehr über länderspezifische Regelungen?

Einen umfangreichen Einblick in länderspezifische Regelungen erhalten Sie hier.

 

Nach dem Ausfüllen des Formulars steht Ihnen die Broschüre kostenlos zur Verfügung.