A1-Bescheinigung und EU-Entsenderichtlinie: Das müssen Sie wissen

A1-Webinar: SAP Concur und EY erklären alles zu Compliance, A1-Bescheinigung und EU-Entsenderichtlinie

Geschäftsreisende sind verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aber auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen einen Antrag auf eine so genannte A1-Bescheinigung stellen. 

 

A1-Formular und Entsenderichtlinie: Das müssen Sie wissen

In unserem Webinar haben unsere Experten von EY und SAP Concur ausführlich alles erklärt, was Sie über das A1-Formular und die Entsenderichtlinie wissen müssen und welche Verpflichtungen Sie erfüllen müssen.

 

Inhalte der Aufzeichnung:

  • Bedeutung von Compliance und Risiken internationaler Geschäftsreisen
  • EU Posted Workers Directive (EU-Meldepflichten)
  • Sozialversicherung: Risiken
  • Anforderungen aus den EU-Meldepflichten und der Sozialversicherung​
  • Risikominderungsprozess: Wie gehen Sie am besten vor?

 

FAQs zur EU-Entsenderichtlinie und dem A1-Formular

Was ist die EU-Entsenderichtlinie?

Die "Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen" gibt den rechtlichen Rahmen für den Europäischen Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen vor. Sie enthält Vorschriften für Arbeitnehmer, die von einem in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden - also Vorschriften für die Entsendung, d.h. für Dienstreisen ins europäische Ausland.

 

Was regelt die EU-Entsenderichtlinie?

Entsprechend der EU-Entsenderichtlinie sind Arbeitgeber verpflichtet, Dienstreisen ihrer Mitarbeiter in das EU-Ausland in dem jeweiligen Land entsprechend der dort geltenden Regelungen zu registrieren. Darüber hinaus bestehen auch Melde- bzw. Registrierungspflichten für die Schweiz und weitere EWR Staaten.

 

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Für dienstreisende Mitarbeiter muss der Arbeitgeber A1-Bescheinigungen zum Nachweis des Verbleibes in der Sozialversicherung des Heimatlandes beantragen. 

 

Wo bekomme ich ein A1-Formular?

Mit einem A1-Formular beantragt der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung für  Geschäftsreisen seiner Mitarbeiter ins europäische Ausland. Diese Bescheinigungen müssen elektronisch beantragt werden. Dieser Prozess ist zum Beispiel durch die Kombination von Concur Request und Concur Travel mit einem Add-On unserer Partner automatisiert abbildbar.

 

Für welche Länder braucht man eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigunug ist Pflicht für Reisen in alle Länder der EU/EWR und in die Schweiz.