Geschäftsreisende sind verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aber auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen einen Antrag auf eine so genannte A1-Bescheinigung stellen.
Mit einem A1-Formular beantragt der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen seiner Mitarbeiter ins europäische Ausland. Diese Bescheinigungen müssen elektronisch beantragt werden. Dieser Prozess ist z.B. durch die Kombination von Concur Request und Concur Travel mit einem Add-On unserer Partner automatisiert abbildbar.
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