Top 10 Tipps für die Erfüllung Ihrer Fürsorgepflicht auf Dienstreisen
So können Arbeitgeber reisende Mitarbeiter jederzeit und an jedem Ort besser unterstützen
Vor allem, wenn es um die Einhaltung Ihrer Fürsorgepflicht geht, können Anregungen nicht schaden. Hier finden Sie zehn Tipps, wie Sie Ihre reisenden Mitarbeiter jederzeit und an jedem Ort besser unterstützen können.
- Wenn in Ihrem Unternehmen bereits ein Krisenmanagement Team existiert, werden Sie aktives Mitglied.
- Stimmen Sie sich mit Ihrem Geschäftsreisebüro ab, damit Sie dessen Notfallprogramm und Warnsystem als erste Hilfsmaßnahme und Kommunikationsinstrument nutzen können.
- Erstellen Sie eine Liste der Ansprechpartner für Notfälle und Mitteilungen.
- Entwickeln Sie klare Richtlinien, die Ihren Mitarbeitern als Orientierungshilfe für Sicherheits- und Schutzmaßnahmen dienen.
- Kommunizieren Sie klare Kontaktdetails für Notfälle, die Ihre Mitarbeiter im Falle einer Katastrophe oder eines Vorfalls nutzen müssen
- Informieren Sie sich über Ihre weltweiten Reiseziele und stellen Sie pro Land eine Risikobewertung auf (niedrig, mittel, hoch).
- Implementieren Sie gemeinsam mit Ihrem Geschäftsreisebüro und einem auf Fürsorgepflicht spezialisierten Serviceanbieter eine Softwarelösung, mit der Sie die Aufenthaltsorte Ihrer Mitarbeiter nachverfolgen können.
- Prüfen Sie, ob die Abstimmung mit einem weltweit tätigen medizinischen Dienstleister erforderlich ist.
- Schulen Sie Ihre reisenden Mitarbeiter in Bezug auf ihre persönlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen so gründlich wie möglich.
- Entwickeln Sie klare, prägnante Mitteilungen, die Sie bei Katastrophen und Notfällen an Ihre Mitarbeiter schicken.
Warum Arbeitgeber der Fürsorgepflicht nachkommen sollten
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Mitarbeiter besser schützen und für sichere Geschäftsreisen sorgen können.