Wachstum und Optimierung

Mehrwertsteuersenkung leicht gemacht

SAP Concur |

Anfang Juni hat die Bundesregierung ein weitreichendes Konjunkturpaket verabschiedet. Es soll Familien,  Wirtschaft und Kommunen entlasten, Arbeitsplätze sichern und das Land sicher durch die nächsten Monate navigieren. Teil des Konjunkturpakets: Eine zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 soll die Verringerung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent den Konsum ankurbeln und die Kaufkraft beflügeln.

Mehrwertsteuer – wo sie anfällt

Was langfristig Unternehmen stützt, verursacht zunächst jedoch erst einmal Aufwand. Nicht nur bei der Entscheidung für Investitionen, sondern auch für den sogenannten Vorsteuerabzug wird der verringerte Mehrwertsteuersatz in Unternehmen relevant. Er wird immer dann abgeführt, wenn Ausgaben entstehen und senkt die Umsatzsteuer, die dem Finanzamt zu entrichten ist.  

Auch bei Ausgaben für wieder Fahrt aufnehmende Geschäftsreisen ist die Änderung der Mehrwertsteuer relevant. Schließlich gelten auch sie als Betriebsausgaben. Buchhaltungen müssen bei der Buchung von Reisekostenabrechnungen zudem zwischen den verschiedenen, im Rahmen von Geschäftsreisen auftretenden Kosten, unterscheiden.

Für den Verpflegungsmehraufwand, der Geschäftsreisenden zusteht, sobald sie sich für mindestens acht Stunden fernab ihres eigentlichen Arbeitsplatzes befinden, kann sowohl der ermäßigte als auch der reguläre Mehrwertsteuersatz gelten. Sofern nicht nach Pauschale ausgezahlt wird. Huschen Geschäftsreisende zwischen Business-Termin und Rückfahrt mal eben für einen Snack auf die Hand zum Bäcker oder Imbiss und reichen die Rechnung bei ihrem Arbeitgeber ein, fällt die reduzierte Mehrwertsteuer von nun 5 Prozent an. Bleibt jedoch Zeit für ein Geschäftsessen in einem Restaurant, findet der reguläre Satz mit 16 Prozent Anwendung.

Noch komplizierter wird es für multinationale Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer auf Geschäftsreise in deutsche Gefilde schicken. Sie können die in Deutschland entrichtete Mehrwertsteuer zurückfordern. Aber auch nun natürlich zum verringerten Satz, der zunächst einmal in der Buchhaltung hinterlegt werden muss.  

Wie die Mehrwertsteuerrückerstattung problemlos klappt, erfahren Sie in unserer Webinar-Aufzeichnung "Mehrwertsteuer-Rückerstattung leicht gemacht".

Digitalisierte Tools schaffen mit wenigen Klicks Erleichterung

Was bei Finanzverantwortlichen für Kopfzerbrechen sorgt, schaffen digitalisierte Lösungen für die Abrechnung von Geschäftsreisen mit Leichtigkeit. Zur Abrechnung eingereichte Kosten und Belege werden direkt an die Buchhaltung weitergeleitet. Die entsprechende Mehrwertsteuer kann unmittelbar ausgewiesen werden. So schaffen sie Erleichterung bei Umstellungen der Mehrwertsteuer.

Anpassung der Mehrwertsteuer in ihren Systemen

Alle Nutzer von SAP Concur profitieren von einer einfachen Anpassung der Mehrwertsteuer in ihren Systemen. Dies erfolgt über den Authorized Support Contact ihres Unternehmens, der sich zunächst wie gewohnt in den Concur Travel & Expense-Account einloggt. Beim Mouse-Over über den Hilfe-Link erscheinen verschiedene Optionen, bei der die Option "Contact Support" zu wählen ist. Anschließend dann auf "Create a Case" klicken, Anweisungen leiten dann durch den weiteren Prozess. 

Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes – ob nun von 19 auf 16 Prozent oder 7 auf 5 Prozent – wird im Anschluss in den SAP Concur Lösungen übernommen. So können Geschäftsreisende wie gewohnt Geschäftsessen, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Abrechnungen für Taxifahrten und weitere Reisenebenkosten einreichen. Die Mehrwertsteuer wird bei Integration in Buchhaltungslösungen über Concur Expense weitergeleitet. Und dort wiederum mit dem richtigen Satz hinterlegt.

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