Mobiles Scannen ermöglicht Mitarbeitenden die digitale Übermittlung von Belegen per Smartphone, was neue Effizienzpotenziale erschließt. Die GoBD-Neufassung von 2019 erlaubt die steuerliche Anerkennung solcher digitalisierten Belege. Für eine erfolgreiche, GoBD-konforme Umsetzung sind jedoch eine spezielle Prozessausgestaltung und eine detaillierte Verfahrensdokumentation unerlässlich.
Die digitale Reisekostenabrechnung und das mobile Scannen sollten primär auf Prozessoptimierung abzielen, indem zuerst ein idealer Soll-Prozess entworfen und dann steuerliche Anforderungen sowie Tax Compliance integriert werden.
Die Abgabenordnung (AO) erlaubt die digitale Aufbewahrung von Unterlagen, und die GoBD konkretisieren die Tax-Compliance-Anforderungen, sodass dem mobilen Scannen per Smartphone aus steuerlicher Sicht nichts mehr im Wege steht.
Die Lesbarkeit des digitalisierten Belegs muss die Übereinstimmung mit dem Original gewährleisten, um eine Sichtprüfung durch den Betriebsprüfer zu ermöglichen, wobei die korrekte und vollständige Erfassung sichergestellt und die Aufbewahrung des Papierbelegs bis zum Abschluss der Abrechnung empfohlen wird.
Um die Unveränderbarkeit sicherzustellen, dürfen digitalisierte Belege nicht unterdrückt, überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden, weshalb ein "Nur-Lese-Zugriff" empfohlen wird und jede Änderung in einem Audit-Trail protokolliert werden sollte.
Digitalisierte Belege müssen zeitnah in ein elektronisches Archivsystem übertragen, mit einem eindeutigen Index versehen und über die gesamte Aufbewahrungsfrist verfügbar sowie recherchierbar sein, um Geschäftsvorfälle systematisch und identifizierbar festzuhalten.
Die GoBD fordern eine steuerliche Verfahrensdokumentation, die verständlich die Umsetzung der GoBD-Vorgaben und das Kontrollumfeld im Digitalisierungsprozess beschreibt, wobei ein "Masterdokument" mit zugehörigen Sekundärinformationen als Anlagen die Verfahrensdokumentation bildet.
Die steuerlichen Kontrollen für das Mobile Scannen orientieren sich an den GoBD und allgemeinen IT-Kontrollanforderungen, wobei für jeden Kernprozess die GoBD-Anforderungen, Kontrollziele und Kontrolldesign dargestellt und die GoBD-Compliance pro Prozess subsumiert werden sollte, wobei eine Kontrolle mehrere Ziele gleichzeitig erfüllen kann.
Zur Einhaltung der GoBD sind übergreifende organisatorische und technische Kontrollen ("IT General Controls") wie Backup & Recovery, Notfallmanagement, Zugriffsschutz und IT-Sicherheit erforderlich, die als Bestandteil der Verfahrensdokumentation über mitgeltende Unterlagen abgebildet werden.
Gemäß § 14 UStG müssen Rechnungen Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleisten, wobei ein "4-Augen-Prinzip" mit Funktionstrennung zwischen Erfassung und Prüfung/Freigabe sowie eine dokumentierte Prüfung der Leistungsbegründung erforderlich sind.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss die Finanzverwaltung auf die mobil erfassten Digitalisate in allen drei Zugriffsvarianten (unmittelbar, mittelbar, Datenüberlassung) zugreifen können, was in der Verfahrensdokumentation zu beschreiben ist.
Mobiles Scannen bietet enorme Effizienzsteigerungen, birgt aber auch steuerliche Fallstricke. Die Einhaltung der GoBD, von der Verfahrensdokumentation über IT General Controls bis hin zur revisionssicheren Archivierung, ist entscheidend. Durch Beachtung von Lesbarkeit, Unveränderbarkeit, dem 4-Augen-Prinzip und der Gewährleistung des Zugriffs für die Betriebsprüfung, meistern Sie die digitale Transformation und profitieren von schlanken, GoBD-konformen Prozessen.
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