Geschäftsreisemanagement

Streik und Flugprobleme: Worauf Geschäftsreisende achten sollten

SAP Concur |

Was kann der oder die Geschäftsreisende unternehmen, wenn am Flughafen nichts mehr geht und die Anzeige verkündet: „Annulliert – Cancelled“? Da auf Geschäftsreisen der Zeitplan häufig eng gestrickt ist, sind Verspätungen des Fliegers, Flugprobleme oder Steiks besonders ärgerlich. Man verpasst wichtige Folgetermine und Meetings werden verschoben. Doch wie kommt man auf Geschäftsreise trotz Streik am Flughafen ans Ziel, und was gibt es zu beachten?

Flugverspätung und Flugausfall auf Geschäftsreisen

  1. Schnell die Familie benachrichtigen: Mit der Reiseorganisations-App TripIt von SAP Concur können Sie Ihre Reisepläne und aktuelle Informationen ganz einfach via Tablet und Smartphone auf einen Blick abrufen. Zudem lassen sich Familie, Freunde oder Kollegen von unterwegs über Flugänderungen oder auch Bahnverspätungen benachrichtigen. Reisedetails können per E-Mail oder SMS vom Handy oder Tablet weitergeleitet werden. Zusätzlich ermöglicht die App das Hinzufügen persönlicher Kommentare oder individueller Informationen. Blitzschnell lassen sich so Kollegen schnell informieren und Pläne anpassen, falls sich Meetings verspäten.
     
  2. Gestrandet am Flughafen: Die Fluggesellschaft steht in der Pflicht, gestrandete Kunden zu betreuen. Passagiere haben bei längerer Wartezeit Anspruch auf Essen und Getränke, oft erhalten sie Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Bevor Sie allerdings am Flughafen stranden, können Sie sich auch online informieren, ob Ihr Flug betroffen ist.
     
  3. Trotz Streik zum Ziel: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere schnellstmöglich und umfassend über einen Flugausfall zu informieren. Die Airline muss außerdem so schnell wie möglich einen zumutbaren Ersatzflug für die von der Annullierung betroffenen Passagiere finden oder eine andere Ersatzbeförderung bereitstellen. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline dann aber aus allen Pflichten entlassen. Vorsicht: Bitte nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen! Wer beispielsweise einen Flug von Hamburg über Paris nach Tokio gebucht hat, sollte nicht kurzerhand mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann steht nicht fest, ob die Fluggesellschaft das Zugticket übernimmt. 
     
  4. Schadensersatz: Wurden die Fluggäste nicht mindestens 14 Tage vor Flug über den Flugausfall informiert und erfahren sie erst am Flughafen, dass ihr Flug gecancelt wurde, haben Passagiere zusätzlich zu den Betreuungsleistungen Anspruch auf Schadensersatz. Je nach Flugstrecke staffelt sich dieser von 250 bis 600 Euro, allerdings erst ab einer verspäteten Ankunftszeit von drei Stunden am Endziel. Aber: Für wetter- oder streikbedingte Abweichungen vom Flugplan sind Fluggesellschaften in der Regel nicht verantwortlich zu machen.

TripIt – Ihr persönlicher Reisebegleiter

Die Geschäftsreise App TripIt Pro ist Ihr persönlicher Reisebegleiter. Der virtuelle Assistent sammelt alle Reiseinformationen und benachrichtigt sie über Gate-Changes, Zugverspätungen oder Flugprobleme. Hier können Sie sich eine Video-Demo zu TripIt  anschauen oder eine Broschüre zu TripIt ansehen.

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