Geschäftsreisemanagement

Reisekosten vorstrecken: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

SAP Concur |

Die Frage, ob Arbeitnehmer Reisekosten vorstrecken müssen, sorgt oft für Unsicherheit. Steigende Lebenshaltungskosten belasten den Geldbeutel. Wir klären Ihre Rechte und geben Tipps, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Vorleistungspflicht: Was das Gesetz wirklich besagt

Arbeitnehmer sind grundsätzlich NICHT verpflichtet, Reisekosten vorzustrecken. Grundlage dafür sind die Paragraphen 669, 670, 675 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese besagen, dass der Arbeitgeber die Kosten ersetzen muss, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

Beispiel: Wenn Sie für ein Meeting in eine andere Stadt reisen müssen, hat Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihnen die dafür anfallenden Kosten (z.B. Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) zu erstatten.

Ihr Recht auf einen Reisekostenvorschuss: So geht's

Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, haben Sie das Recht, einen Reisekostenvorschuss zu beantragen. Dieser sollte im Rahmen der voraussichtlichen Reisekosten liegen und nach der Reise abgerechnet werden.

Reisekostenabrechnung: Fehler vermeiden & Erstattung sichern

Eine korrekte Reisekostenabrechnung ist entscheidend für eine schnelle Erstattung. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und reichen Sie die Abrechnung zeitnah ein.

Checkliste für die Reisekostenabrechnung

  • Vollständige Belege (Datum, Betrag, Art der Ausgabe)
  • Reisebericht mit Zweck der Reise
  • Fristgerechte Einreichung

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt: Ihre nächsten Schritte

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht erstattet?

  1. Mahnung: Setzen Sie dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist zur Zahlung.
  2. Gespräch suchen: Klären Sie die Gründe für die Nichtzahlung.
  3. Rechtliche Schritte: Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt einschalten oder eine Klage einreichen.

Reisekostenzuschuss vs. Vorschuss: Der Unterschied zählt

Ein Reisekostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die zusätzlich zu den tatsächlichen Reisekosten gezahlt werden kann. Ein Vorschuss ist hingegen ein vorab gezahlter Betrag, der mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird.

Eigenverantwortung ist wichtig

Kennen Sie Ihre Rechte und fordern Sie diese aktiv ein! Transparenz und Kommunikation sind der Schlüssel für ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber.

Fazit:

Als Arbeitnehmer müssen Sie Reisekosten nicht zwangsläufig vorstrecken. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Reisekostenvorschuss und achten Sie auf eine korrekte Abrechnung. Im Zweifelsfall scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte einzufordern.

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