A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen
A1-Compliance sichern und teure Bußgelder zuverlässig vermeiden. Mit SAP Concur den Beantragungsprozess fehlerfrei automatisieren.
A1-Bescheinigung schnell und sicher beantragen
Seit Juli 2019 müssen A1-Anträge vom Arbeitgeber ausnahmslos elektronisch übermittelt werden. Neben der Registrierungspflicht nach der EU-Entsenderichtlinie müssen Geschäftsreisende somit zwingend ein A1-Formular ausfüllen. Erfahren Sie in unserem Blog, wie Sie diese Vorgaben rechtssicher umsetzen.
A1-Verstöße: Bis zu 500.000 € Bußgeld
Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen oder unvollständige Dokumentationen führen im EU-Ausland zu empfindlichen Geldstrafen. Besonders brisant: Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Sanktionen ist rechtlich ausgeschlossen. Gemäß § 130 OWiG haftet der Vorstand bzw. die Geschäftsführung bei Compliance-Verstößen persönlich.
Sehen Sie in unserem einminütigen Kurzvideo, wie Sie dieses Haftungsrisiko im Unternehmen sofort eliminieren.
FAQ zur A1-Bescheinigung
Was passiert ohne A1-Bescheinigung?
Bei fehlenden Dokumenten im EU-Ausland drohen Unternehmen und der Geschäftsführung empfindliche Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Wichtig: Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Sanktionen ist rechtlich ausgeschlossen.
Wo wird die A1-Bescheinigung beantragt?
Die Beantragung erfolgt elektronisch bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse oder Rentenversicherung). Mit den integrierten Cloud-Lösungen von SAP Concur automatisieren Sie diesen gesamten Schritt nahtlos für A1-Nachweise, EU-Meldungen und Visa.
Für wen ist das Dokument verpflichtend?
Arbeitgeber müssen für jede reisende Person bei geschäftlichen Aufenthalten in allen EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz zwingend eine Bescheinigung mitführen. Dies gilt ab der ersten Sekunde der Dienstreise.
Automatisierte Prozesse mit starken Partnern
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