Geschäftseisen-Compliance: Das Wichtigste zur A1-Bescheinigung
Um hohe Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro zu vermeiden, müssen Unternehmen die A1-Compliance für Geschäftsreisende sicherstellen, was neben der Registrierung gemäß der EU-Entsenderichtlinie auch die Beantragung einer A1-Bescheinigung beinhaltet. Die Geschäftsführung haftet bei Verstößen. Für einen umfassenden Überblick über die A1-Bescheinigung, die Entsenderichtlinie und länderspezifische Anforderungen, laden Sie unsere Broschüre herunter. Eine Automatisierung der Prozesse kann die Compliance vereinfachen und das Risiko von Fehlern reduzieren.
A1 Bescheinigung: Die 5 wichtigsten Fragen für Unternehmen
Wann betrifft die A1-Bescheinigung mein Unternehmen?
Sozialversicherungsrechtlich gilt jeder Auslandseinsatz von Mitarbeitenden oder Selbstständigen als Entsendung, unabhängig von der Dauer, wodurch die Pflicht zum Mitführen und Beantragen einer A1-Bescheinigung für jeden einzelnen Auslandsaufenthalt entsteht.
Welche Tätigkeiten benötigen eine A1-Bescheinigung?
Alle Einsätze, die im jeweiligen Zielland als geschäftlich gelten. Detaillierte und stets aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Website des VDR. Bitte beachten Sie stets die länderspezifischen Regelungen.
Worauf muss ich bei kurzfristig geplanten Besuchen im Ausland achten?
Für kurzfristige Einreisen genügt der A1-Antrag, da die Genehmigung nachgereicht werden kann; detaillierte Informationen zu kurzfristigen Tätigkeiten im EU-Ausland bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie wird die A1-Bescheinigung kontrolliert?
Die A1-Bescheinigung und Registrierungsnachweise können vielfältig kontrolliert werden, wobei in einigen Ländern zusätzliche Dokumente erforderlich sind, und das Fehlen dieser Dokumente zu Bußgeldern von einigen hundert bis zu 500.000 Euro führen kann, abhängig vom jeweiligen EU-Land.
Wo finde ich mehr über länderspezifische Regelungen?
Einen umfangreichen Einblick in länderspezifische Regelungen erhalten Sie hier.