Papierlose Abrechnung in Österreich

Eine österreichische Stadt an einem See als Kulisse für digitales Arbeiten.

Auch in Österreich ansässige Unternehmen können vom digitalen Wandel profitieren – denn das Scannen von Belegen ist steuerlich anerkannt und erfüllt alle Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. Allerdings empfiehlt es sich, sämtliche steuerrechtlich geltenden Vorschriften zur IT-Buchführung, Belegarchivierung und Umsatzsteuer in Österreich genau zu kennen.

4 Regeln für steuerkonformes Scannen

Dieses Whitepaper – in Zusammenarbeit mit der renommierten Steuerkanzlei LeitnerLeitner erstellt – beleuchtet vier Regeln, die das mobile Scannen von Hotel-, Restaurant- oder Tankrechnungen in Österreich absolut rechtssicher machen:

  1. IT-Buchführung einhalten: Grundsätze der digitalen Belegarchivierung sauber umsetzen.
  2. Verfahren dokumentieren: Das digitale Scan-Verfahren lückenlos für Prüfungen festhalten.
  3. Papierbelege vernichten: Aufbewahren von Papierbelegen unter bestimmten Vorgaben unnötig.
  4. Vorsteuer sichern: Formkorrekte Eingangsrechnungen für den vollen Abzug gewährleisten.

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Erfahren Sie alle steuerrechtlichen Details für den Verzicht auf Papierbelege in Österreich. Füllen Sie einfach das Formular aus, um direkt auf das kostenlose Whitepaper zuzugreifen.

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