Reisekostenrichtlinien in Unternehmen legen die Regeln für Reiseantrag, Reisebuchung, Reiseabrechnung und Rückerstattung der Kosten einer Geschäftsreise fest.
In Reiserichtlinien werden Vorgaben zur Buchung von Dienstreisen, Regeln zur Abrechnung von Spesen, zum Verpflegungsmehraufwand, zur Erstellung von Reisekostenabrechnungen und mehr festgehalten.
Erfahren Sie in diesem Leitfaden, was Reiserichtlinien und Reisekostenrichtlinien oder Richtlinien für Mitarbeiterausgaben beinhalten müssen. Jetzt neu auch inklusive Richtlinien für Mitarbeiter im Homeoffice.
Sorgen Sie für klare Vorgaben, welche Mitarbeiterausgaben abgerechnet werden dürfen - und was dabei zu beachten ist. Auch in Zeiten von Homeoffice.
Ein Drittel der Geschäftsreisenden in Deutschland hält sich nicht immer an die Reiserichtlinie und die Reisekostenrichtlinie - mit fatalen Folgen, denn die Einhaltung der Richtlinien für Reisebuchung und Reisekostenabrechnung hat direkte Auswirkungen auf die Geschäftsreisekosten:
Unternehmen mit einer niedrigen Compliance-Rate der Travel Policy überschreiten eher mal ihr Reisekostenbudget. Der Grund: Ohne klare Vorgaben buchen Geschäftsreisende oft nicht nach dem Kosten- sondern dem Komfort-Aspekt.
Umso wichtiger sind klare Regelungen – auch, wenn es zeitaufwändig ist, Reiserichtlinien zu erstellen und zu etablieren. Dieser Prozess sollte bereits zu Beginn gut durchdacht und detailliert geplant werden. Der Aufwand lohnt sich, damit Sie nicht zu den 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland gehören, die ihr geplantes Reisebudget überschreiten.
Als führender Anbieter von Lösungen für das Geschäftsreisemanagement verstehen wir die Anforderungen, Problematiken und Hürden rund um das Thema Richtlinie und möchten Ihnen mit diesem Dokument hilfreiche Tipps und einen detaillierten Leitfaden für die Erstellung Ihrer individuellen Reiserichtlinie an die Hand geben. Dabei haben wir Ihnen auch Formulierungsvorschläge als Muster für Ihre Reiserichtlinie zusammen gestellt.
Nach dem Ausfüllen des Formulars steht Ihnen der Download zur Verfügung.