Compliance bei Auslandsreisen: Steuerrechtlich konform reisen

Compliance bei Auslandsreisen: Steuerrechtlich konform reisen

Compliance wahren und Strafen vermeiden

Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen eine so genannte A1-Bescheinigung beantragen. Diese Verpflichtung gilt so lange, bis das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeiten.

Der Vorstand und die Geschäftsführung haften bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen oder A1-Bescheinigungen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.

 

Mit SAP Concur und EY Compliance-Risiken senken

Sorgen Sie jetzt für die richtigen Prozesse! So können Sie sicherstellen, dass Registrierungen vorgenommen werden und der administrative Mehraufwand reduziert wird. Mit der Partnerschaft von EY und SAP Concur vermeiden Sie rechtliche Risiken und Strafzahlungen. Die integrierte Lösung erfasst relevante Reise- und Geschäftsdaten, analysiert die Informationen im Hinblick auf Einreise- und Steuerrisiken und bietet folgende Voteile:

  • Eingabe von Informationen nur einmalig notwendig
  • Reisende erhalten umgehendes Feedback
  • Risiken werden vor dem Reiseantritt visualisiert
  • Tracken der Mitarbeiteraktivitäten
  • Management der Unternehmensrisiken

 

Erfahren Sie in dieser Broschüre, wie Sie ab sofort in Bezug auf Compliance bei Auslandsreisen auf der sicheren Seite sind.