A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen ins Ausland

Bei Compliance und Registrierungspflicht auf Nummer sicher gehen

Schnell und sicher A1-Bescheinigung beantragen

Seit Juli 2019 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für einen entsandten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen ein so genanntes A1-Formular ausfüllen (§ 106 SGB IV).

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Mittlerweile Pflicht: Elektronisch A1-Bescheinigung beantragen

Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung haftet bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.

Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Strafen ist nicht möglich.

FAQ zur A1-Bescheinigung

Was passiert, wenn man keine A1-Bescheinigung hat? Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung haftet bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.

Wo bekomme ich die A1-Bescheinigung? Mit den SAP-Concur-Lösungen wird der Prozess einfacher und sicherer. Und nicht nur für die A1-Bescheinigung, sondern auch für EU-Meldung und Visa.

Für wen muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden? Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter bei Dienstreisen in das EU-Ausland in dem jeweiligen Land registrieren. Auch für die Schweiz und weitere EWR Staaten bestehen Melde- bzw. Registrierungspflichten.

Erfahren Sie im FAQ-Factsheet noch mehr

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